Die Gehälter in Wiesbaden
Die Kurstadt Wiesbaden ist mit zahlreichen Thermalquellen sehr stark vom Tourismus geprägt. Neben den zahlreichen Kurgästen kommen die Besucher vor allem auch wegen des reichhaltigen Kulturangebotes, das durch Museen, Veranstaltungen, und Theater geprägt ist, sowie aufgrund der vielen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Überdies hinaus befinden sich zahlreiche Verwaltungsstellen und Institutionen in der Stadt. Außerdem ist die Medienlandschaft in der Stadt sehr stark vertreten. Die Einflüsse der Weinbauregion wirken sich auch auf die Gastronomie aus. Wiesbaden verfügt über ein dichtes Busliniennetz und ist per Autobahn und Schiene an das Fernstraßennetz angeschlossen. Auch ein Hafen ist vorhanden, der jedoch einen geringeren Stellenwert einnimmt.
Das Durchschnittsgehalt für Karosserie- und Fahrzeugbauer - Karosseriebau in Wiesbaden beträgt 2.370,51 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.741,01 | € 3.000,00 | € 2.370,51 |
Netto | € 1.217,29 | € 2.137,62 | € 1.677,46 |
Der/die Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Karosseriebau konstruiert und fertigt Karosserien, Teile von Karosserien und Fahrzeugaufbauten. Auch die Instandhaltung gehört zum Aufgabenbereich.
Der/die Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Karosseriebau findet vor allem in Betrieben von Fahrzeug- und Nutzfahrzeugherstellern Arbeitsplätze, aber auch in entsprechenden Zuliefererunternehmen der Automobilindustrie, in großen Autoreparaturwerkstätten oder in Betrieben die sich auf die Restauration von Oldtimern spezialisiert haben. Der/die Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Karosseriebau führt die Tätigkeiten gemäß den Unterlagen und Anweisungen durch. Dazu liest der/die Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Karosseriebau technische Zeichnungen und Montagepläne. Das fachgerechte Bedienen von Ausbeulmaschinen, Schweißgeräten oder speziellen Hebebühnen gehört zu den notwendigen Fähigkeiten. Der/die Karosserie- und Fahrzeugbauer/in .
Die Gehäter Karosserie- und Fahrzeugbauer - Karosseriebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden