Die Gehälter in Schiffweiler
Die Gemeinde Schiffweiler liegt im Saarland im Landkreis Neunkirchen und besteht aus den vier Ortsteilen Schiffweiler, Heiligenwald, Landweiler-Reden und Stennwald. Vier Kindergärten und Tagesstätten, vier Grundschulen und zwei Gesamtschulen sorgen für optimale Betreuung und Bildung der ortsansässigen Kinder. Die Wirtschaft in der Gemeine Schiffweiler wurde bis Mitte der Neunziger Jahre durch den Abbau von Steinkohle dominiert. Seit Mitte der Neunziger Jahre entwickelten sich hier neue Wirtschaftsstrukturen, die sogar nach der Erschließung von Gewerbegebieten verlangten. Schiffweiler ist eine recht übersichtliche Gemeinde mit einer hervorragenden Infrastruktur. Jobangebote gibt es innerhalb von Schiffweiler in Handel und Gewerbe, außerhalb der Gemeinde in der Industrie. Öffentliche Verkehrsmittel fahren in regelmäßigen Abständen in die nächst gelegenen Gemeinden.
Das Durchschnittsgehalt für Industriemeister - Metall (Produktionstechnik) in Schiffweiler beträgt 8.500,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.000,00 | € 13.000,00 | € 8.500,00 |
Netto | € 2.207,37 | € 6.761,04 | € 4.484,21 |
Industriemeisterinnen und Industriemeister Metall arbeiten in meist leitenden Positionen in der Metallindustrie. Der Anlagenbau, Kesselbau oder auch beispielsweise die Automobilindustrie sind mögliche Arbeitgeber.
In diesem Beruf wird Verantwortungsbewusstsein und eine selbstständige Arbeitsweise gefordert. Oftmals arbeiten Industriemeister in einem Team mit ihnen unterstellten Kolleginnen und Kollegen, welche sich auf ihre Fachkompetenz verlassen. Der Industriemeister/ die Industriemeisterin versteht sich unter anderem als Bindeglied zwischen Verwaltung und Produktion, überblickt Termine und Kosten und kontrolliert die Qualität der Verarbeitung. Als Führungskraft ist er für die Gewährleistung von Arbeitsschutz .
Die Gehäter Industriemeister - Metall (Produktionstechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden