Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Hausdame, Hausherr in München beträgt 2.108,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 750,00 | € 3.466,67 | € 2.108,34 |
Netto | € 555,10 | € 2.132,75 | € 1.343,93 |
Für die Ausübung des Berufes Hausdame, Hausherr ist eine Ausbildung im Hotel- oder Gaststättengewerbe oder in der Hauswirtschaft erforderlich. Falls die Arbeit als Hausdame, Hausherr im Lebensmittelbereich ausgeübt werden soll, erfordert dies zudem eine entsprechende Bestätigung gemäß dem gültigen Infektionsschutzgesetz.
Der/die Hausdame, Hausherr kann in sämtlichen Hotelbetrieben, in Pensionen, in Restaurants oder Gaststätten beschäftigt werden. Der/die Hausdame, Hausherr teilt die Arbeitspläne der Mitarbeiter ein, gibt entsprechende Arbeitsanweisungen und achtet auf deren korrekte Ausführung. Auch für die Erstellung der Urlaubspläne des Personals ist die/der Hausdame, Hausherr zuständig. Bei großen Hotels und Gaststätten übt die/der Hausdame, Hausherr eher leitende Funktionen aus und delegiert die Arbeiten an die Mitarbeiter, in kleineren Hotels oder Restaurants dagegen arbeitet der/die Hausdame, Hausherr auch im .
Die Gehäter Hausdame, Hausherr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden