Die Gehälter in Rheine
Die Stadt Rheine liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Landkreis Steinfurt. Kulturell hat die Stadt sehr viel zu bieten. Neben Schlössern und verschiedenen wunderschönen Bauwerken, gibt es hier auch zahlreiche Kirchen und Museen. Jedes Jahr im September findet in der Stadt Rheine das Straßenfest statt. Vor allem Unternehmen der Dienstleistung und der Industrie sind hier ansässig. Jedoch gibt es auch viele Unternehmen des Handels und verschiedene Banken. Ebenso gut ausgebaut ist das Baugewerbe. Rheine ist sowohl mit Bus und Bahn, als auch mit dem PKW und dem Schiff zu erreichen. Der Flughafen Münster ist ebenfalls nicht sehr weit weg.
Das Durchschnittsgehalt für Fachkaufmann - Geschäfts- u. Finanzbuchführung in Rheine beträgt 2.767,69 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.622,89 | € 2.912,48 | € 2.767,69 |
Netto | € 1.431,04 | € 1.702,35 | € 1.566,70 |
Fachkaufleute - Geschäfts- u. Finanzbuchhaltung sitzen in der Buchhaltungsabteilung von Unternehmen aus allen Branchen.
Sie haben die Zahlen im Griff und somit auch die Übersicht über die Finanzen des Unternehmens. Der/die Fachkaufmann/-frau - Geschäfts- u. Finanzbuchführung steht der Geschäftsleitung beispielsweise auch zur Verfügung, wenn es darum geht, bestimmte Kennzahlen auszuwerten und diese eventuell auch in übersichtlicher Form darzustellen. Diese Auswertungen dienen der Geschäftsleitung oft, um sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens oder einzelner Bereiche zu schaffen und dadurch Entscheidungen treffen zu können. Der/die Fachkaufmann/-frau - Geschäfts- u. Finanzbuchführung überwacht alle Zahlungsaktivitäten und kümmert sich auch um die Abwicklung der finanziellen Geschäfte des Unternehmens. Der/die Fachkaufmann/-frau - Geschäfts- u. Finanzbuchführung trägt damit eine hohe Verantwortung und sichert die Liquidität .
Die Gehäter Fachkaufmann - Geschäfts- u. Finanzbuchführung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden