Die Gehälter in Korntal-Münchingen
Im Landkreis Ludwigsburg liegt Korntal-Münchingen, eine Stadt an der Stadtgrenze zu Stuttgart, der Landeshauptstadt von Baden Württemberg. Viele Berufspendler und Dienstleister mit dem Servicegebiet Stuttgart haben hier ihr Zuhause, ebenso wie kleine Einzelhandelsbetriebe und mittelständische Firmen. Korntal war, wie der Name schon sagt, sehr lange landwirtschaftlich geprägt und auch heute halten sich noch einige Bauernhöfe und sonstige Überreste dieser Zeit. Diese werden heute hauptsächlich als Attraktion für Touristen verkauft oder mit dem „Urlaub auf dem Bauernhof“ Projekt als Freizeitangebot für Städter angeboten. Der Öffentliche Nahverkehr dort ist beispiellos, so dass Stuttgart selbst sein S-Bahnnetz auf Korntal ausgeweitet hat.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb in Korntal-Münchingen beträgt 3.835,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.500,00 | € 4.170,83 | € 3.835,42 |
Netto | € 2.070,89 | € 2.422,25 | € 2.246,57 |
Der/die Dipl.-Ing.
(BA) - Technischer Vertrieb ist zuständig für die Pflege bestehender Kundenkontakte sowie die Gewinnung neuer Interessenten und Kunden. Dabei bringt er/sie selbst innovative Ideen in das Unternehmen mit ein. Gegenüber Kunden hat der/die Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb die Rolle des technischen Experten. Dazu gehört zum einen die Vermittlung vom Know-how des eigenen Unternehmens hinsichtlich aller technischen Produkte, als auch die Erarbeitung von maßgeschneiderten technischen Lösungen in Zusammenarbeit mit den Kunden. Zu den Aufgaben des/der Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb gehört weiterhin die Angebotserstellung und die Ausarbeitung der Lieferverträge. Es ist auch möglich, dass der/die Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb vor Ort beim Kunden, Maschinen in Betrieb nimmt und die zukünftigen Bediener schult und einarbeitet. Auch der Kundenservice .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden