Die Gehälter in Schortens
Schortens liegt im Bundesland Niedersachsen im Landkreis Friesland. Die Stadt liegt auf der ostfriesischen Halbinsel Jeverland, am Rand der Marsch. Die umgebende Landschaft ist geprägt von Heide und ehemaligen Mooren. Schon im 5. Jahrhundert war das heutige Stadtgebiet durch einzelne Bauernschaften und kleine Dörfer besiedelt. Noch heute deuten die Namen der einzelnen Ortsteile von Schortens darauf hin. Über die Autobahn A 29 ist Schortens an das deutsche Autobahnnetz angebunden. Das Technologie Centrum Nordwest, welches auf dem ehemaligen Olympia-Gelände entstanden ist, bietet über 60 verschiedenen Unternehmen Platz und zahlreiche Arbeitsplätze. Schortens verfügt über ein ausreichendes Bildungsangebot mit allen Schularten. Das Mariengymnasium Jever unterhält hier eine Außenstelle, die von den hiesigen Schülern besucht werden kann.
Das Durchschnittsgehalt für Büroinformationselektroniker in Schortens beträgt 1.305,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.305,00 | € 1.305,00 | € 1.305,00 |
Netto | € 965,59 | € 965,59 | € 965,59 |
Der Büroinformationselektroniker bzw. die Büroinformationselektronikerin kümmern sich in erster Linie um die Inbetriebnahme und Instandhaltung sämtlicher Gerätschaften und Anlagen der Bürotechnik.
Offiziell trat die Berufsbezeichnung im August 1999 außer Kraft und wurde durch die heutige Bezeichnung des Informationselektronikers bzw. der Informationselektronikerin ersetzt. Seither ist ebenfalls eine Spezialisierung auf dem Gebiet der Bürosystemtechnik oder der Geräte- und Systemtechnik möglich. Der Büroinformationselektroniker und die Büroinformationselektronikerin kümmern sich um den Aufbau der Büroinformations- und Kommunikationsgeräte, wie zum Beispiel Computer- und Telefonanlagen, Kopier- oder Faxmaschinen, vor Ort beim Kunden. Außerdem sorgen sie für die Inbetriebnahme und Wartung der Gerätschaften. Dies umfasst Funktions-und Systemprüfungen, .
Die Gehäter Büroinformationselektroniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden