Die Gehälter in Lüdenscheid
Die Stadt Lüdenscheid liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und gehört zum Märkischen-Kreis. Sie befindet sich im Regierungsbezirk Arnsberg. Das Theater ist in Lüdenscheid sehr groß vertreten. Unter anderem auf der Lüdenscheider Altstadtbühne finden sehr viele Veranstaltungen statt. Auch zahlreiche Museen, Schlösser und gut erhaltene alte Bauten befinden sich in dieser Stadt und sind sehr zu empfehlen. Vor allem die Industrie spielt für die Wirtschaft der Stadt eine große Rolle. Zahlreiche Unternehmen dieses Sektors haben ihren Sitz in Lüdenscheid und bieten sehr viele Arbeitsplätze. Die Infrastruktur der Stadt ist gut ausgebaut. Mit Bus, Bahn und dem PKW gelangt man nahezu überall hin, ohne lange Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Das Durchschnittsgehalt für Bürobote in Lüdenscheid beträgt 1.693,72 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.300,00 | € 2.087,43 | € 1.693,72 |
Netto | € 980,85 | € 1.430,80 | € 1.205,83 |
Für den Beruf des/der Bürobote/Bürobotin ist keine Ausbildung vorausgesetzt. Die Einarbeitung an dem jeweiligen Arbeitsplatz erfolgt direkt beim Antritt der Arbeitsstelle.
Bewerber, die Erfahrungen mit Kopierern, Telefonanlagen und eventuell am Computer nachweisen können, haben in der Regel bessere Chancen die angebotene Stelle als Bürobote/Bürobotin zu erhalten. Die hauptsächlichen Aufgaben des/der Büroboten/Bürobotin liegt in verschiedensten Botengängen innerhalb der verschiedenen Abteilungen in Großunternehmen. Dabei werden Schriftstücke, Akten, Material oder auch interne Warensendungen zu bestimmten Abteilungen oder in die Registratur gebracht und den jeweiligen Mitarbeitern übergeben. Der/die Bürobote/Bürobotin nimmt die Eingangspost entgegen, versehen diese mit dem Eingangsstempel und dem korrekten Datum und verteilen diese im Anschluss an die betreffenden Abteilungen. Sie übernehmen Kopierarbeiten verschiedenster .
Die Gehäter Bürobote basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden