Die Gehälter in Ennepetal

Die schöne Stadt Ennepetal liegt am Rande des Ruhrgebietes, gewissermaßen im Herzen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Ennepetal gehört zum Ennepe-Ruhr-Kreis und umfasst die Ortschaften bzw. die Gemeinden Voerde, Altenvoerde, Königsfeld, Burg, Homberge, Oberbauer, Büttenberg, Milspe, Hasperbach, Heide und Oelkinghausen. Jobsuchende, die sich in Ennepetal selbst bzw. in den umliegenden Städten und Gemeinden nach einer beruflichen Herausforderung umsehen wollen, haben vor allem auch im handwerklichen Bereich recht gute Chancen. Insbesondere die kleinen Unternehmen oder die großen Konzerne bieten in diesem Zusammenhang ein sehr ansprechendes Potential. Insbesondere auch in der Ennepetaler Gemeinde Ölkinghausen befindet sich ein sehr interessantes Industriegebiet mit vielen erfolgsorientierten Betrieben.

Das Durchschnittsgehalt für Betriebsmeister - Fertigung in Ennepetal beträgt 2.751,11 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.742,29 € 3.759,92 € 2.751,11
Netto € 1.213,21 € 2.200,02 € 1.706,62

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Betriebsmeister - Fertigung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Allendorf bei Rudolstadt € 3.087,20
Altenbrak € 2.650,00
Amberg, Oberpfalz € 3.591,25
Aschau am Inn € 4.862,34
Badra € 2.201,28
Berlin € 4.500,00
Breitengüßbach € 3.266,25
Bremen € 2.575,00
Düsseldorf € 3.791,67
Ennepetal € 1.742,29
Frittlingen € 4.000,00
Gerhardshofen € 3.863,78
Gröbenzell € 4.051,49
Gummersbach € 5.145,83
Hüttenberg, Hessen € 2.000,00
Leverkusen € 4.111,11
Löhne € 3.320,00
Ludwigshafen am Rhein € 4.350,00
Murr (Württemberg) € 2.925,00
Ochtrup € 6.000,00
Recklinghausen, Westfalen € 5.500,00
Saarlouis € 5.000,00
Saarwellingen € 3.683,00
Schwerin, Mecklenburg € 3.000,00
Velbert € 4.900,00
Wuppertal € 2.900,00
Zwönitz € 2.500,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden