Die Gehälter in Braak bei Hamburg

Das Durchschnittsgehalt für Betriebsgärtner in Braak bei Hamburg beträgt 2.050,00 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.900,00 € 2.200,00 € 2.050,00
Netto € 1.496,78 € 1.687,20 € 1.591,99

Der/die Betriebsgärtner/in kümmert sich vorrangig um die Pflege und Gestaltung von betriebseigenen Gärten und Beeten. Hierbei ist der/die Betriebsgärtner/in mit verschiedenen Aufgabenbereichen betraut, die von administrativen Bereichen, über planende Aufgaben selbstverständlich bis zur Ausführung der Neu- und Umgestaltungen der Gartenanlagen führen.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Um die diversen Garten- und Gestaltungsarbeiten ordnungsgemäß durchführen zu können, ist es notwendig, über die Eigenschaften, Bedürfnisse und Besonderheiten der einzelnen Pflanzen genau Bescheid zu wissen. Auch die Kenntnis der verschiedenen Gartengeräte und -werkzeuge ist unabdingbar, um erfolgreiche Arbeit zu leisten. Der/die Betriebsgärtner/in sorgt dafür, dass die Grünflächen sich immer in einem schönen Zustand befinden, bzw. dass auch diverse Pflanzenarten .

Die Gehäter Betriebsgärtner basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Ahausen, Kreis Rotenburg, Wümme € 1.872,00
Ahorn, Kreis Coburg € 2.343,42
Berlin € 1.360,00
Bocholt € 2.400,00
Braak bei Hamburg € 1.900,00
Bremen € 2.623,00
Ditzingen € 1.500,00
Düsseldorf € 1.357,89
Emden, Ostfriesland € 1.713,00
Erlangen € 1.881,58
Feuchtwangen € 1.800,00
Frankfurt am Main € 4.333,33
Glinde, Kreis Stormarn € 2.000,00
Halle (Saale) € 1.100,00
Karlsruhe (Baden) € 2.579,88
Kiel € 2.000,00
Köln € 1.720,00
Künzell € 1.705,00
Leipzig € 1.350,00
Mayen € 2.285,26
Norderstedt € 1.520,00
Oerlinghausen € 1.280,00
Oldenburg in Oldenburg € 2.000,00
Perl, Saar € 2.400,00
Schortens € 2.256,41
Tönisvorst € 1.238,71
Weiden in der Oberpfalz € 1.600,00
Zirndorf, Mittelfranken € 1.855,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden