Die Gehälter in Reken

Die Gemeinde Reken liegt im westlichen Münsterland des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, zählt zum Kreis Borken und liegt im Regierungsbezirk Münster. Als Erholungsort ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Reken: zahlreiche Betriebe in der Gastronomie und im Hotelgewerbe versorgen jährlich viele Tausend Gäste mit Unterkunft und Verpflegung. Zwei Bahnhöfe sorgen für gute Anbindung per Bahn in Richtung Duisburg, Wilhelmshaven und Coesfeld. Die A 43 und die B 58 wie auch die B 67 und die A 31 ermöglichen Autofahrern eine schnelle Zufahrt zum Ort oder hinaus. Der größte Arbeitgeber am Ort ist die Firma Iglo. Viel Landwirtschaft um den Ort herum und zahlreiche Handwerksbetriebe prägen die Wirtschaft hier enorm. Arbeitssuchende sollten sich hinsichtlich offener Stellen über die Arbeitsagentur informieren.

Das Durchschnittsgehalt für Berg- und Maschinenmann - Vortrieb und Gewinnung in Reken beträgt 3.791,67 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 3.791,67 € 3.791,67 € 3.791,67
Netto € 2.314,30 € 2.627,92 € 2.471,11

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Berg- und Maschinenmann - Vortrieb und Gewinnung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Bad Hersfeld € 2.600,00
Bad Salzungen € 2.422,00
Bebra € 2.800,00
Bingen am Rhein € 2.705,26
Bochum € 2.708,33
Bottrop € 2.100,00
Dahlum € 2.708,33
Dortmund € 5.217,39
Drensteinfurt € 5.525,00
Eisenhüttenstadt € 4.600,00
Eppelborn € 3.500,00
Hamm (Westfalen) € 1.800,00
Heilbronn (Neckar) € 2.500,00
Herne, Westfalen € 1.920,00
Hessisch Lichtenau € 4.000,00
Ibbenbüren € 2.200,00
Kamp-Lintfort € 2.708,33
Kirchhundem € 1.950,58
Marl, Westfalen € 2.400,00
München € 5.188,60
Oberhausen, Rheinland € 2.166,67
Recklinghausen, Westfalen € 1.852,50
Reken € 3.791,67
Rheinberg € 3.234,00
Schöningen € 2.916,67
Völklingen € 4.040,83
Wangerland € 2.400,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden