Die Gehälter in Neuötting

Die Stadt Neuötting liegt inmitten schöner Natur im Landkreis des berühmten Wallfahrtsortes Altötting in Oberbayern. Eine Berufsfachschule für Ergotherapie, eine Krankenpflegeschule, eine Musik-Berufsschule und eine Altenpflegeschule sind die wesentlichen Highlights in einem ausgezeichneten örtlichen Bildungssystem, in dessen Rahmen jeder Anspruch auf Schulbildung bis hin zum Abitur erfüllt werden kann. Über die Bundesautobahn A94, die Bundesstraße B299 ist die Stadt hervorragend mit großen Städten wie München, Traunstein und Passau verbunden. Die wirtschaftliche Situation ist geprägt von verschiedenen kleineren und mittelständischen produzierenden, wie auch Handel treibenden Unternehmen. Große Handelsketten haben hier ihre Niederlassungen, aber auch Kieswerke, Bauunternehmen und andere Firmen bieten Arbeit oder Ausbildungsplatz.

Das Durchschnittsgehalt für Beamt(er) - Postdienst (mittl. techn. Dienst) in Neuötting beträgt 1.515,58 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.408,33 € 1.622,83 € 1.515,58
Netto € 780,43 € 1.107,45 € 943,94

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Beamt(er) - Postdienst (mittl. techn. Dienst) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Aachen € 2.650,00
Augsburg, Bayern € 2.781,11
Bann, Pfalz € 3.188,00
Bayreuth € 4.122,08
Berlin € 1.907,00
Bonn € 2.235,29
Drage, Elbe € 760,00
Dresden € 1.978,26
Duisburg € 800,00
Edermünde € 3.000,00
Elsfleth € 1.557,89
Essen, Ruhr € 1.625,00
Freudenberg, Westfalen € 4.000,00
Goslar € 1.000,00
Hamburg € 2.886,49
Herford € 1.305,42
Köln € 2.914,76
Lahnau € 2.871,79
Mainz am Rhein € 1.140,35
Münster, Westfalen € 1.438,89
Neuötting € 1.408,33
Nidda € 1.542,28
Niederaula € 3.368,42
Nürnberg, Mittelfranken € 1.406,93
Passau € 2.564,10
Saarbrücken € 2.788,00
Stuttgart € 2.661,33
Wetzlar € 3.064,88
Würzburg € 2.265,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden