Die Gehälter in Berlin

Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.

Das Durchschnittsgehalt für Beamt(er) - Bund (höh. techn. Dienst) in Berlin beträgt 4.240,17 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 4.240,17 € 4.240,17 € 4.240,17
Netto € 3.112,02 € 3.112,02 € 3.112,02

Der Beamte bzw. die Beamtin im höheren technischen Dienst bei Behörden des Bundes ist bei der Bundesverwaltung beschäftigt.

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Für diese Tätigkeit kommen verschiedene Bereiche in Frage, z.B. der bautechnische Verwaltungsdienst, die Wehrverwaltung oder die Bundesanstalt. Verantwortungsvolle bzw. technische anspruchsvolle Verwaltungsaufgaben sind Teil ihrer Tätigkeit (u.a. Planung, Leitung, Organisation und Kontrolle). Beamte und Beamtinnen dieses Fachgebietes wirken z.B. bei der Gesetzgebung mit. Beschaffung von Fachinformationen, Erstellung von Gutachten, Entwurf von Rechtsverordnungen sind u.a. Teil des Aufgabenbereiches, für den sie zuständig sind. Des Weiteren sind sie auch für die Einhaltung der Gesetze und Richtlinien verantwortlich. Falls Beamte und .

Die Gehäter Beamt(er) - Bund (höh. techn. Dienst) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Aachen € 3.033,33
Berlin € 4.240,17
Braunschweig € 2.154,29
Erfurt € 4.333,33
Frankfurt am Main € 2.793,41
Köln € 2.185,52
München € 5.600,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden