Die Gehälter in Solingen

Die Großstadt Solingen liegt in Nordrhein Westfalen und ist ein wichtiges Zentrum für die Kunststoff- und Metallwarenindustrie. Aber auch einige Betriebe der Fahrzeugindustrie sind hier ansässig. Überdies hinaus ist Solingen schon historisch gesehen bekannt für seine zahlreichen Schneidwerkbetriebe. Abgesehen davon finden sich noch einige Unternehmen der Lebensmittelbranche und der Medizintechnik in der Stadt. Die Stadt besitzt ein reges Kultur- aber auch Nachtleben. In der Stadt sind zahlreiche Museen angesiedelt, die von der Geschichte der Stadt zeugen. Es finden aber auch zahlreiche kulturelle und musikalische Veranstaltungen statt, die unzählige Besucher anziehen. In der Stadt Solingen sorgen Busse und Obusse für die Nahverkehrsversorgung.

Das Durchschnittsgehalt für Augenoptikermeister in Solingen beträgt 2.150,00 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.600,00 € 2.700,00 € 2.150,00
Netto € 934,69 € 1.457,21 € 1.195,95

Überwiegend in den Handwerksbetrieben übernehmen sie Fach- und Führungsaufgaben bei der Versorgung von Kunden mit einer Sehschwäche und fertigen für sie Sehhilfen an, die sie dann genauestens anpassen. Hauptsächlich arbeiten sie in Betrieben des Augenoptiker-Handwerks.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die augenoptische Industrie bietet ebenfalls eine Anstellung als Augenoptikermeister und Augenoptikermeisterin. Dies sind Unternehmen wie Herstellerbetriebe, welche unter anderem Brillen und Kontaktlinsen herstellen. Nach einer qualifizierten und individuellen Sehberatung fertigen sie die für den Kunden geeignete Sehhilfe an. Zu ihren Aufgaben gehören die Kontrolle der Glasstärke mit Hilfe von speziellen Messgeräten und das passgenaue Schleifen der Brillengläser für die Brillenfassungen. Die Brillenfassungen werden von ihnen durch Erhitzen und Biegen in die richtige Form gebracht. Entweder führen der Augenoptikermeister und die Augenoptikermeisterin diese Arbeiten selber durch oder übertragen sie angestellten Augenoptikern und Augenoptikerinnen, die sie dann bei ihrer Arbeit sowohl anleiten als auch kontrollieren. Selber durchführen müssen sie aber die Augenglasbestimmungen und die Anpassung der Kontaktlinsen. Mittels entsprechender Testgeräte und Instrumente werden von ihnen Sehschärfe - und Glasbestimmungen durchgeführt. Die danach nötigen technischen Unterlagen erstellen sie aufgrund der erhaltenen Messergebnisse. um dann die Sehhilfe herstellen zu können. Zu ihren täglichen Arbeitsmitteln gehören Mess- und Prüfgeräte und teilweise auch feinmechanische Geräte und Werkzeuge. Für ihre Arbeit benötigen sie sowohl Shleimaschinen .

Die Gehäter Augenoptikermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Augsburg, Bayern € 1.700,00
Berlin € 1.462,50
Beverungen € 2.440,00
Böblingen € 2.900,00
Braunschweig € 1.750,00
Brieskow-Finkenheerd € 2.166,67
Bünde € 808,00
Darmstadt € 2.470,00
Dresden € 1.750,00
Edemissen bei Peine € 1.827,69
Eschborn, Taunus € 3.157,89
Essen, Ruhr € 2.166,67
Flensburg € 2.600,00
Fulda € 1.562,50
Fürstenfeldbruck € 2.273,04
Gerolstein € 2.700,00
Göttingen, Niedersachsen € 2.166,67
Gründau € 432,00
Hamburg € 1.300,00
Hannover € 1.846,15
Herne, Westfalen € 2.222,22
Jena € 2.000,00
Kiel € 2.000,00
Koblenz am Rhein € 487,50
Köln € 2.000,00
Landau an der Isar € 3.067,00
Leer (Ostfriesland) € 2.757,08
Leipzig € 1.850,00
Lengerich, Westfalen € 1.355,90
Lübeck € 1.229,34
Lüdinghausen € 2.517,07
Meerane € 1.400,00
Mönchengladbach € 1.100,00
München € 1.700,00
Münster, Westfalen € 1.840,00
Neu-Isenburg € 2.383,33
Poing bei München € 2.500,00
Rees € 2.400,00
Regensburg € 1.950,00
Rendsburg € 2.555,56
Saarbrücken € 2.500,00
Schleswig € 1.500,00
Solingen € 1.600,00
Steinfeld (Oldenburg) € 1.500,00
Trier € 2.239,00
Waghäusel € 2.408,75
Weilheim in Oberbayern € 2.708,33
Weiterstadt € 2.600,00
Wiesbaden € 1.045,00
Worms € 2.060,76



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden