Die Gehälter in Leipzig

Das Durchschnittsgehalt für Arbeitspsychologe in Leipzig beträgt 3.429,17 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 2.083,33 € 4.775,00 € 3.429,17
Netto € 1.387,61 € 3.116,22 € 2.251,92

Wer im Bereich der Arbeitspsychologie arbeiten möchte, der sollte zunächst einmal ein allgemeines Studium der Psychologie abschließen. Dieses kann man in der Regel an Universitäten studieren.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Fachhochschulen bieten dieses Studium nicht an. Die Studiendauer liegt in der Regel zwischen 3 und 4 Jahren. Wer gut ist, der schafft den Abschluss sicherlich bereits nach drei Jahren. Länger als 4 Jahre sollte man für ein solches Studium unter keinen Umständen benötigen. Nach der Regelstudienzeit hat man in der Regel den Bachelorabschluss geschafft. Wer möchte, der kann nun auch sein Diplom oder einen Masterabschluss erlangen. Als Arbeitspsychologe/-psychologin (Uni) hat man im Gegensatz zu einem herkömmlichen Psychologen sehr spezielle Dinge zu verrichten. Beispielsweise ist es so, dass ein Arbeitspsychologe/-psychologin (Uni) unter anderem dann tätig wird, wenn .

Die Gehäter Arbeitspsychologe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Apolda € 3.791,67
Basthorst, Kreis Herzogtum Lauenburg € 3.750,00
Berlin € 2.000,00
Bonn € 3.250,00
Braak bei Hamburg € 2.916,67
Braunschweig € 1.246,75
Bremen € 2.500,00
Dortmund € 1.800,00
Dresden € 3.000,00
Düsseldorf € 2.500,00
Essen, Ruhr € 2.600,00
Fürth, Bayern € 3.250,00
Greifswald, Hansestadt € 1.800,00
Hamburg € 2.160,00
Hannover € 4.166,67
Kehl (Rhein) € 1.600,00
Kenzingen € 2.500,00
Koblenz am Rhein € 2.537,89
Köln € 3.400,00
Landau in der Pfalz € 5.225,00
Lauchhammer € 2.737,44
Leipzig € 2.083,33
Lößnitz € 3.500,00
Mainz am Rhein € 3.333,33
Mannheim, Universitätsstadt € 2.190,00
Stuttgart € 2.355,07
Wolfsburg € 1.600,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden