Erst kontrollieren sie die Qualität der Trauben, die sie anschließend maschinell zerkleinern und zermahlen. Dabei entsteht Maische, die zu Most ausgepresst wird. Die Weinfachleute überwachen den anschließenden Gärprozess des Mosts, filtern Trübstoffe und Hefe aus dem Wein, bevor sie ihn abfüllen. Abschließend überprüfen sie die Qualität im Hinblick auf die Farbe, den Geruch und den Geschmack. Sie führen auch Weinproben durch und verkaufen ihre Produkte. Weinküfer .

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Wie viel Weinküfer, Ergebnis Weinküfer?


und Weinküferinnen sind vor allem in Weinbaubetrieben, Keltern und Kellereien beschäftigt. Weitere Möglichkeiten bieten sich im Groß- und Einzelhandel - etwa in Weinfachgeschäften und -abteilungen oder in Winzergenossenschaften.

Die Gehäter Weinküfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Alf € 2.222,00
Althengstett € 1.800,00
Alzey € 850,00
Bad Dürkheim an der Weinstraße € 1.600,00
Bekond € 3.545,00
Bockenheim an der Weinstraße € 2.200,00
Bornheim, Rheinhessen € 2.166,67
Breisach am Rhein € 2.368,42
Denkingen (Württemberg) € 3.575,00
Eimeldingen € 2.300,00
Flörsheim-Dalsheim € 3.200,00
Geisenheim € 2.153,85
Gensingen € 2.229,50
Ihringen € 2.300,00
Kiedrich, Rheingau € 2.058,33
Köln € 2.816,67
Landau in der Pfalz € 1.800,00
Langenlonsheim € 2.000,00
Maikammer € 2.104,92
Mannheim, Universitätsstadt € 3.370,25
Muggensturm € 1.950,00
Neuenburg am Rhein € 3.000,00
Niederkirchen bei Deidesheim € 2.058,33
Nordheim am Main € 1.900,00
Reichenau (Baden) € 2.194,87
Stuttgart € 1.768,00
Trier € 1.964,44
Uhldingen-Mühlhofen € 2.383,33
Veitshöchheim € 577,07
Wachenheim an der Weinstraße € 2.500,00
Wiesloch € 3.158,77

Darüber hinaus können sie bei Fruchtverwertungsbetrieben oder in der Saftherstellung eine Anstellung finden. Um diesen Beruf auszuüben, sollte man die nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung staatlich anerkannte Ausbildung zum Weinküfer bzw. zur Weinküferin absolviert haben. Dabei handelt es sich um eine deutschlandweit einheitlich geregelte Lehre, die drei Jahre dauert und in handwerklichen und industriellen Betrieben zur Weinherstellung durchgeführt wird. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden