Dazu zerteilen sie Steinblöcke, bearbeiten und behauen Steine und versetzen Werksteine. Ferner können sie sich um Restaurierungsarbeiten, um Entwürfe von Steinplastiken und Grabmälern sowie um die Bearbeitung und Versetzung von Grabmalen kümmern. Steinmetz- und Steinbildhauermeister und Steinmetz- und Steinbildhauermeisterinnen sind in Betrieben der Be- und Verarbeitung von Natur- und Naturwerksteinen, im Hochbau, in Bildhauereien, Steinmetzereien, im Denkmalschutz, .

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Wie viel Steinmetz- und Steinbildhauermeister, Ergebnis Steinmetz- und Steinbildhauermeister?


bei Fassadenreinigungsbetrieben und an Kunstakademien beschäftigt. Darüber hinaus können sie auch als Vorarbeiter und Vorarbeiterinnen im Steinmetz- und Bildhauergewerbe, als Restaurator und Restauratorinnen und als Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen arbeiten.

Die Gehäter Steinmetz- und Steinbildhauermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Aachen € 2.600,00
Bärweiler € 3.600,00
Beelitz, Mark € 1.120,00
Boksee € 2.979,17
Bonn € 1.971,28
Dortmund € 2.279,88
Ebersberg, Oberbayern € 2.700,00
Frankfurt am Main € 3.250,00
Hannover € 3.076,92
Heddesheim (Baden) € 3.643,95
Heidelberg (Neckar) € 3.643,95
Hofheim am Taunus € 2.300,00
Höheinöd € 1.250,00
Hürth, Rheinland € 3.036,81
Ibbenbüren € 3.233,00
Karlsruhe (Baden) € 2.777,78
Lenggries € 3.400,00
Mietingen € 2.960,00
Montabaur € 2.500,00
München € 630,00
Osnabrück € 3.500,00
Rehlingen-Siersburg € 1.391,30
Saarbrücken € 2.248,70
Trier € 1.100,00
Troisdorf € 2.731,71
Velpke, Niedersachsen € 5.546,67
Weikersheim € 1.600,00

Wenn man diesen Beruf ausüben möchte, sollte man in der Regel eine entsprechende berufliche Weiterbildung absolvieren. Die Prüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk ist deutschlandweit einheitlich geregelt. Die Handwerksorganisationen und weitere Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung an, die in Vollzeit etwa 1 Jahr und in Teilzeit ca. 2 Jahre dauern. Die Teilnahme an solchen Kursen ist für die Zulassung zur Meisterprüfung jedoch nicht verpflichtend. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden