Kundendienstmechanikerinnen im Bereich der Feinmechanik reparieren und warten feinwerktechnische Erzeugnisse wie Präzisionsgeräte, Stanz-, Schneid- und Umformwerkzeuge, Bauteile für Maschinen, Formen und Vorrichtungen. Wenn Störungen auftreten, erforschen sie deren Ursachen und beheben sie. Sie prüfen regelmäßig Anlagen und Maschinen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Funktionsfähigkeit. Sie schmieren und reinigen die Maschinen, wechseln überholte Teile aus und justieren die Geräteeinstellungen nach. Sie beteiligen sich auch in Kundenbetrieben an der Montage und Inbetriebnahme von neuen Werkzeugen, Maschinen und Anlagen. Danach weisen sie .

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Wie viel Reparatur-, Kundendienstmechaniker (Feinmechanik), Ergebnis Reparatur-, Kundendienstmechaniker (Feinmechanik)?


das Personal in die Bedienung, Pflege und Wartung ein. Reparatur- bzw.

Die Gehäter Reparatur-, Kundendienstmechaniker (Feinmechanik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Attendorn € 2.166,67
Bötzingen € 2.220,83
Dreieich € 2.180,00
Duisburg € 3.400,00
Düsseldorf € 2.166,67
Hamburg € 1.820,08
Hartmannsdorf bei Chemnitz € 1.500,00
Ingolstadt, Donau € 2.264,17
Laupheim € 4.875,00
Linkenheim-Hochstetten € 3.007,33
Mönchengladbach € 2.600,00
Pfullendorf (Baden) € 2.380,95
Recklinghausen, Westfalen € 3.195,83
Regensburg € 2.112,50
Wuppertal € 4.547,37

Kundendienstmechaniker arbeiten in der Herstellung von optischen und feinmechanischen Erzeugnissen oder von elektrischen Steuerungs-, Mess- und Regelungseinrichtungen. Weitere Möglichkeiten ergeben sich in der medizinischen Technik, der Orthopädie und Zahntechnik, in der Herstellung und Reparatur von Computern oder Büromaschinen oder in der Spielwarenherstellung. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel eine Ausbildung als Feinwerkmechaniker bzw. Feinwerkmechanikerin mit dem Schwerpunkt Feinmechanik oder im Vorläuferberuf des Feinmechanikers bzw. der Feinwerkmechanikerin mit der Fachrichtung Feingerätebau. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden