Wer Lehrer oder Lehrerin an der Grundschule werden will, hat im Vorfeld ein Studium zu absolvieren. Dieses umfasst in der Regel sechs bis acht Semester. Das Studium endet mit der ersten Staatsprüfung. Nach einer Vorbereitungszeit, die je nach Bundesland entweder 18 oder 24 Monate andauert, folgt die zweite Staatsprüfung. Der Student oder die Studentin zum Lehrer oder zur Lehrerin für Grundschulen (Primarstufe) sollte über verschiedene Neigungen und Interessen verfügen um für diesen Beruf geeignet zu sein. Wie bei allen lehrenden Tätigkeiten ist dies natürlich eine Neigung zu Pädagogik und anleitender Tätigkeit. Die angehende Lehrkraft sollte auch gerne mündliche Vorträge abhalten und zuvor vorbereitetes Unterrichtsmaterial den Schülern präsentieren können. Auch etwas Planungs- und Organisationstalent sowie starke Nerven sind von Vorteil, kann es doch häufiger zu Stresssituationen durch enge Lehrpläne oder schwierige Schüler kommen. Im Rahmen ihrer Arbeit als Grundschullehrer und Grundschullehrerinnen haben die Angehörigen dieses Berufsfeldes neben fachlichen auch erzieherische Aufgaben zu bewältigen, .

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Wie viel Lehrer - Grundschulen/Primarstufe, Ergebnis Lehrer - Grundschulen/Primarstufe?


soll doch geistige und seelische Entwicklung der anvertrauten Schüler und Schülerinnen gefördert werden. Lehrer und Lehrerinnen für Grundschulen (Primarstufe) bringen den Schülern grundlegendes Wissen näher, so z.

Die Gehäter Lehrer - Grundschulen/Primarstufe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Aachen € 2.383,33
Bad Sassendorf € 1.087,44
Bad Soden am Taunus € 3.578,95
Berlin € 972,00
Bonn € 1.696,50
Buchholz (Aller) € 2.632,50
Dortmund € 2.000,00
Drackenstedt € 3.000,00
Dresden € 686,00
Düsseldorf € 2.708,33
Erfurt € 1.592,50
Flensburg € 2.563,75
Frankfurt (Oder) € 2.383,33
Frankfurt am Main € 1.596,00
Freiburg im Breisgau € 1.500,00
Freiensteinau € 3.529,41
Freising, Oberbayern € 2.855,67
Friedberg (Hessen) € 1.600,00
Gütersloh € 2.870,83
Hamburg € 1.510,00
Hannover € 1.130,00
Hausen, Eichsfeld € 1.660,00
Heilbronn (Neckar) € 2.610,81
Hemmingen / Hannover € 3.000,00
Hörstel € 2.600,00
Hövelhof € 2.736,84
Kaiserslautern € 1.160,00
Köln € 1.078,00
Königsbach-Stein € 2.600,00
Krefeld € 3.142,86
Leer (Ostfriesland) € 401,00
Leipzig € 2.000,00
Limburg an der Lahn € 2.535,00
Magdeburg € 1.200,00
Memmingen € 2.250,00
Menden (Sauerland) € 1.075,75
Meschede € 2.750,00
Mönchengladbach € 1.301,00
München € 1.408,33
Münster, Westfalen € 1.105,00
Nürnberg, Mittelfranken € 2.053,33
Offenbach am Main € 1.950,00
Potsdam € 1.250,00
Recklinghausen, Westfalen € 1.516,67
Rostock € 600,00
Rüsselsheim € 3.360,00
Saarbrücken € 1.117,79
Straubenhardt € 2.708,33
Titisee-Neustadt € 2.307,00
Wiesbaden € 2.575,42

B. Lesen, Schreiben, Grundrechenarten oder auch Sachkundeunterricht. Daneben haben die Schüler Stunden in den Bereichen Musik, Sport, Handarbeit, Kunst, Religion oder auch Englisch. Wie bei anderen Lehrkräften auch, muss der Lehrer bzw. die Lehrerin für Grundschulen vor Schuljahresbeginn nach dem vorgegebenen Lehrplan ein Unterrichtskonzept erstellen und sich um die dafür notwendigen Unterrichtsmaterialien, wie z. B. Arbeitsblätter und Folien, kümmern. Während des Unterrichts bringt die Lehrkraft den Schülern ihr vorbereitetes Unterrichtskonzept näher, leitet zu Gruppenarbeit oder auch Spielen an, führt Lernzielkontrollen durch und erteilt und kontrolliert Hausaufgaben. Dabei muss auch immer für die spezielle Förderung hochbegabter und lernschwacher Schüler gesorgt werden. Der Erziehungsauftrag der Lehrkraft beinhaltet das Entwickeln der Schüler zu verantwortungsbewussten und selbstständigen Personen, deren Einfügen in eine Gemeinschaft und deren Annehmen gesellschaftlich akzeptierter Verhaltensweisen. Neben diesen Tätigkeiten umfassen die Aufgaben außerdem verwaltungstechnische Dinge und Termine die außerhalb des Unterrichts bewältigt werden müssen. So zum Beispiel die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, die Vorbereitung von Wandertagen, die Planung von und die Teilnahme an Elternsprechtagen und -stunden. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden