Das können natürlich auch Lkw sein, aber auch Taxen, Busse, Baumaschinen, Kräne, Gabelstapler, Radlader, Bagger usw. Eine Ausbildung für diesen Beruf im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Aber für die verschiedenen Kraftfahrzeuge sind bestimmte Bescheinigungen notwendig. So hat ein Busfahrer oder eine Busfahrerin ausser dem notwendigen Führerschein noch einen Personenbeförderungsschein vorzulegen. Dazu kommt eine ärztliche Untersuchung über die gesundheitliche Eignung zum Befördern von Personen und der obligatorische Sehtest. Diese Scheine sind in vorgeschriebenen Abständen zu wiederholen und während der Arbeit mitzuführen. Ein Taxifahrer oder eine Taxifahrerin muss ebenfalls über einen Personenbeförderungsschein verfügen, allerdings eine andere Version als ein Busfahrer. Der Kraftfahrzeugführer oder die Kraftfahrzeugführerin von Baumaschinen benötigt keinen Führerschein für den Betrieb dieser Maschinen solange diese nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Werden diese Maschinen nur auf abgegrenzten, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Betriebsgrundstücken .

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Wie viel Kraftfahrzeugführer, Ergebnis Kraftfahrzeugführer?


bewegt, benötigen sie nur die Erlaubnis zum Führen dieser Maschinen, beispielsweise einen Staplerschein für Flurförderfahrzeuge. Der Kraftfahrzeugführer und die Kraftfahrzeugführerin werden oft nach kurzer Einweisung und Anlernzeit auf diesem Posten eingesetzt.

Die Gehäter Kraftfahrzeugführer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Allersberg, Mittelfranken € 1.695,65
Berlin € 1.183,00
Bottrop € 600,00
Braunschweig € 933,33
Bremen € 1.400,00
Chemnitz, Sachsen € 1.200,00
Cloppenburg € 1.310,00
Deggendorf € 1.865,61
Dortmund € 1.554,35
Duisburg € 1.650,00
Düsseldorf € 1.200,00
Essen, Ruhr € 1.318,84
Flensburg € 1.800,21
Frankfurt am Main € 1.507,25
Friedberg (Hessen) € 1.500,00
Garrel € 1.601,45
Georgsmarienhütte € 2.600,00
Germersheim € 1.733,33
Groß Dratow € 1.333,00
Hamburg € 1.420,00
Hannover € 1.263,16
Hobeck € 1.778,30
Iserlohn € 1.044,57
Karlsruhe (Baden) € 2.112,50
Kassel, Hessen € 1.223,08
Kiel € 1.413,75
Koblenz am Rhein € 1.739,13
Köln € 1.300,00
Langenhagen, Han € 1.400,00
Leverkusen € 1.526,09
Magdeburg € 1.200,00
Mannheim, Universitätsstadt € 1.573,19
Marl, Westfalen € 2.545,83
Mönchengladbach € 1.700,00
Mülheim an der Ruhr € 2.058,33
München € 890,00
Nürnberg, Mittelfranken € 1.213,33
Ochtrup € 1.516,67
Oldenburg in Oldenburg € 1.444,44
Regensburg € 1.521,74
Rostock € 1.130,43
Scheeßel € 1.750,00
Schortens € 1.560,00
Schwabach € 1.774,00
Stadtallendorf € 650,00
Stuttgart € 1.884,06
Uslar € 1.780,00
Viernheim € 1.800,00
Wernberg-Köblitz € 2.300,00
Wuppertal € 1.121,01

Der Kraftfahrzeugführer und die Kraftfahrzeugführerin ist ein Belegschaftsmitglied , das für die Ein- und Auslagerung von Materialien zuständig ist, oder für die Befüllung von Maschinen mit Material. Auch beim Straßenbau sind die Kraftfahrzeugführer und Kraftfahrzeugführerinnen, die die Baumaschinen bedienen eher wegen ihrer Eignung oder Befähigung mit dieser Aufgabe betraut worden. Eine Ausbildung hierfür gibt es nicht. Häufig kommen diese Kraftfahrzeugführer und Kraftfahrzeugführerinnen jedoch aus dem Bereich Baumaschinenbau oder Technik und sind mit den oft komplizierten Geräten vertraut, sind auf diese eingewiesen worden und haben dann die notwendigen Kenntnisse nachgewiesen. Diese Kraftfahrzeugführer und Kraftfahrzeugführerinnen sind oft ganz gesuchte Spezialisten, die mit den ihnen anvertrauten Fahrzeugen erstaunliche Dinge vollbringen können. Wer sich in diesem Bereich spezialisieren möchte, sollte Geschick im Umgang mit Maschinen und Fingerspitzengefühl für die Technik mitbringen .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden