Im privaten Sektor handelt es sich in der Regel um private Wohnungen. Sie sind sowohl damit beschäftigt, Kundengespräche zu führen als auch technische und wirtschaftliche Planungen sowie die Koordination der Arbeiten durchzuführen. Geht es um eine Einrichtungsberatung, klären sie Kundenwünsche und präsentieren dem Kunden individuell abgestimmte Gestaltungs- oder Planungsvorschläge. Arbeitsplätze für Assistenten und Assistentinnen .

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Wie viel Innenarchitektur-Assistent, Ergebnis Innenarchitektur-Assistent?


der Innenarchitektur gibt es bei Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur, in Büros für Industrie-Design, bei Raumausstattern, in Möbelhäusern oder in Unternehmen für Messe- und Warenmarkteinrichtungen. Des Weiteren ist eine Tätigkeit bei Ladenbaufirmen und in Messebaubetrieben möglich.

Die Gehäter Innenarchitektur-Assistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Augsburg, Bayern € 2.200,00
Berlin € 1.083,33
Bonn € 2.166,67
Bremen € 3.000,00
Dachau € 1.841,67
Düsseldorf € 2.935,83
Erding € 2.200,00
Frankfurt am Main € 2.300,00
Hagen (Westfalen) € 1.300,00
Haltern am See € 1.950,00
Hamburg € 1.550,00
Hannover € 2.508,77
Kempten (Allgäu) € 1.688,00
Krefeld € 1.224,64
Landshut, Isar € 2.500,00
München € 700,00
Nürnberg, Mittelfranken € 2.000,00
Oberhausen, Rheinland € 2.191,67
Rastatt € 2.926,83
Rostock € 1.800,00
Schäftlarn € 2.815,00
Schorndorf (Württemberg) € 2.925,00
Schortens € 1.700,00
Stuttgart € 1.600,00
Würselen € 840,00
Zorneding € 4.500,00

Die Assistenten arbeiten sowohl im Büro als auch auf Baustellen oder in Verkaufs- oder Präsentationsräumen. Innenarchitektur-Assistent/in wird man durch eine schulische, durch das Landesrecht geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen, die zwei bis drei Jahre dauert. Zusatzqualifikationen sind möglich. Das breite Themenfeld der schulischen Ausbildung umfasst unter anderem Farbgestaltung, Baustoffkunde, Haustechnik, Perspektive und Bauabwicklung. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden