Heute bezeichnet man diesen Beruf als Holzmechaniker bzw. Holzmechanikerin der Fachrichtung Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen. Sie sind in der Steuerung und Überwachung von Produktionsanlagen beschäftigt, die aus Holz bzw. Holzwertstoffen Fensterteile, Türenteile, Treppenteile oder andere Bauelemente herstellen. Hierfür werden hauptsächlich computergesteuerte und automatisierte Maschinen bzw. Anlagen eingesetzt. Eine weitere Aufgabe ist die Wartung und Instandsetzung der Maschinen. Die Holzmechaniker bzw. Holzmechanikerinnen sind ebenfalls für die Sortierung und Trocknung der Schnitthölzer in den Trockenkammern zuständig. Sie bringen die getrockneten Hölzer mit Hilfe von Sägemaschinen, .

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Wie viel Holzmechaniker - Leisten- und Rahmenindustrie, Ergebnis Holzmechaniker - Leisten- und Rahmenindustrie?


Hobelmaschinen oder Fräsmaschinen auf das gewünschte Maß, damit diese weiterverarbeitet werden können. Des Weiteren sind sie mit allen anfallenden Oberflächenarbeiten, z.

Die Gehäter Holzmechaniker - Leisten- und Rahmenindustrie basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Andervenne € 1.717,08
Ludwigsburg (Württemberg) € 1.950,00
Melle, Wiehengeb € 1.928,21
Oberrot bei Gaildorf € 4.250,00
Oelde, Westfalen € 2.808,39
Pirmasens € 1.500,00
Rheda-Wiedenbrück € 1.772,96
Rietberg € 3.100,00
Sachsenheim (Württemberg) € 1.936,00
Schnelldorf, Mittelfranken € 702,70
Wetzlar € 2.505,56

B. dem Beizen und Imprägnieren, vertraut. Ihr Tätigkeitsfeld liegt hauptsächlich bei Verpackungsherstellern, in Betrieben, die Holzkonstruktionsteile herstellen und bei Fertighausherstellern. Der Beruf des Holzmechanikers bzw. der Holzmechanikerin mit der Fachrichtung Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt und dauert 3 Jahre, sie erfolgt im dualen System. Zum Abschluss erfolgt eine Prüfung vor der Handwerkskammer. Einen Zugang zu dieser Ausbildung bekommt man mit einem Hauptschulabschluss (Berufsbildungsreife). .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden