In Hotels können Sie auch am Empfang oder beim Einkauf und im Lager tätig werden. Der Ausbildungsberuf Fachgehilfen und Fachgehilfinnen im Gastgewerbe wurde 1998 von dem Nachfolgerberuf Fachkraft im Gastgewerbe abgelöst. Fachgehilfen und Fachgehilfinnen im Gastgewerbe sind verantwortlich für den angenehmen Aufenthalt Ihrer Gäste in Hotels oder Restaurants, sie empfangen und beraten die Gäste bezüglich der Speisen und Getränkeauswahl, geben Informationen zum Aufenthalt und zu dem Einrichtungen des Betriebs und kümmern sich mit genügend Fingerspitzengefühl um schwierige Gäste und deren spezielle Bedürfnisse. .

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Wie viel Fachgehilfe im Gastgewerbe, Ergebnis Fachgehilfe im Gastgewerbe?


Fachgehilfen/innen im Gastgewerbe sind in Hotels für die Einsatzplanung des Mitarbeiterstabes zuständig, überwachen die Reinigungsarbeiten, erteilen Aufträge zur Reparatur und übernehmen die Dekoration der Räume. Auch im Lager können Fachgehilfen/innen im Gastgewerbe eingesetzt werden, hier verwalten und kontrollieren Sie sowohl die Lebensmittel als auch den Non-Food-Bereich.

Die Gehäter Fachgehilfe im Gastgewerbe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Aldenhoven bei Jülich € 1.200,00
Berlin € 438,75
Birtlingen € 1.600,00
Bremerhaven € 1.248,00
Bürstadt € 1.128,21
Büsum € 600,00
Detmold € 1.368,00
Duisburg € 1.098,50
Düsseldorf € 1.120,00
Friedenweiler € 606,67
Grömitz € 1.160,00
Hamburg € 1.350,30
Herford € 809,42
München € 1.300,00
Münster, Westfalen € 1.462,50
Neustadt am Rübenberge € 410,00
Oberhausen, Rheinland € 980,00
Regensburg € 1.700,00
Reutlingen € 1.200,00
Rottweil € 1.440,00
Sassenberg, Westfalen € 1.030,00
Schaufling € 1.345,50
Stuttgart € 1.400,00
Triberg im Schwarzwald € 1.479,26
Wegscheid, Niederbayern € 1.221,00
Zell (Mosel) € 1.312,00

Fachgehilfen/innen im Gastgewerbe beziehungsweise Fachkräfte im Gastgewerbe haben eine abgeschlossene Ausbildung. Es können für die vielfältigen Tätigkeiten aber auch andere Abschlüsse aus dem Hotel-, Restaurant- und Küchenbereich in Frage kommen. Sie sollten flexibel im Bezug auf Ihre Arbeitszeiten sein (Wochenendarbeit, Schichtdienst, Feiertagseinsätze), psychisch belastbar und körperlich fit sein und ein Gesundheitszeugnis nach dem Infektionsschutzgesetz vorweisen können. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden