Des weiteren führen sie auch die Überwachung der Bauausführung durch und übernehmen die Gestaltung der Möbel und anderen Einrichtungsgegenständen. Für die architektonische Gestaltung von Innenräumen sind der Diplom-Ingenieur Innenarchitektur und die Diplom-Ingenieurin Innenarchitektur Spezialisten, wie auch für den konstruktiven Innenausbau. So gestalten und planen sie für den privaten, öffentlichen und gesellschaftlichen Räume bzw. Raumkonzepte. Im Anschluss erstellen sie die Entwürfe und arbeiten diese weiter zu den Ausführungsplänen aus. Dort gibt es viele Faktoren, welche sie mit einbeziehen müssen. Dies sind zum Beispiel vorgegebene Gebäudestrukturen, funktionsbezogene Raumzuordnungen, Raumproportionen, Materialien und Farben, haustechnische Anlagen, die optimale Beleuchtung sowie angrenzende Außenflächen. Beteiligt sind sie auch an der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. In ihrer Funktion als Bauleiter und Bauleiterin sind sie auch für die Überwachung der Ausführung der Arbeiten zuständig. Ist der Bau soweit abgeschlossen, dokumentieren sie Mängel und sorgen für deren Beseitigung. Das Entwerfen von Möbeln, Leuchten, Bau- und Innenausbauelementen kann ein weiterer Teil ihrer Arbeit sein. Eine Anstellung finden .

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Wie viel Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Innenarchitektur, Ergebnis Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Innenarchitektur?


sie auch im Industriedesign, dem Messebau und Ausstellungen oder der Einrichtungsberatung. Arbeiten der Diplom-Ingenieur Innenarchitekt und die Diplom-Ingenieurin Innenarchitektin freiberuflich und Inhaber eines Innenarchitekturbüros kommen auf sie noch die Aufgaben der organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Bereichen oder der Personalplanung auf sie zu.

Die Gehäter Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Innenarchitektur basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Augsburg, Bayern € 2.000,00
Bad Aibling € 2.000,00
Berlin € 1.200,00
Bielefeld € 2.000,00
Bodolz € 1.900,00
Bonn € 1.950,00
Bremen € 2.200,00
Celle € 1.130,00
Coburg € 1.866,67
Dortmund € 2.600,00
Dresden € 2.500,00
Düsseldorf € 1.500,00
Enger, Westfalen € 1.523,81
Essen, Ruhr € 1.600,00
Esslingen am Neckar € 2.491,67
Flörsheim am Main € 1.000,00
Frankfurt am Main € 1.800,00
Geiselbach € 3.400,00
Hamburg € 1.600,00
Hannover € 1.460,00
Herdecke an der Ruhr € 2.500,00
Hildesheim € 3.400,00
Karlsruhe (Baden) € 2.000,00
Kassel, Hessen € 2.870,00
Köln € 1.777,78
Konstanz, Universitätsstadt € 1.333,33
Lauda-Königshofen € 1.950,00
Leipzig € 2.600,00
Mannheim, Universitätsstadt € 1.950,00
Mönchengladbach € 2.255,38
München € 1.565,22
Münster, Westfalen € 2.010,00
Nürnberg, Mittelfranken € 736,67
Offenbach am Main € 2.654,17
Oststeinbek € 2.600,00
Ratingen € 3.000,00
Regensburg € 1.700,00
Rosenheim, Oberbayern € 2.000,00
Ruhstorf an der Rott € 3.824,62
Schortens € 3.000,00
Stuttgart € 800,00
Wegberg € 3.750,00
Weimar, Thüringen € 1.950,00
Wennigsen (Deister) € 1.770,83
Wiesbaden € 1.200,00
Worms € 183,33
Wülfrath € 1.937,00
Wuppertal € 1.828,57
Würzburg € 2.477,77
Zell am Main € 1.950,00

Die Verwendung der Berufsbezeichnung Innenarchitekt und Innenarchitektin ist geregelt durch die Architektengesetze der Länder und geschützt. Nur nach dem Abschluss eines entsprechenden Hochschulstudiums, welches mindestens 4 Jahre dauern muss und einer im Anschluss gefolgten zwei bis dreijährigen Berufspraxis, darf die Bezeichnung Innenarchitekt ode Innenarchitektin als Berufsbezeichnung verwendet werden. Sie können freiberuflich sowie auch angestellt sein zum Beispiel in einem Innenarchitektur- oder einem Architekturbüro. Unter anderem arbeiten sie auch in Einrichtungs- und Möbelhäusern, bei Ladenfirmen, im Messebau sowie auch in Konstruktions- und Designabteilungen in der Industrie. Eine häufige Tätigkeit ist die Beratung von Kunden, welche ihr Heim gerne neu einrichten möchten. Doch dies ist noch lange nicht die einzige. Überall dort wo Innenräume funktional und ansprechend gestaltet werden sollen können sie arbeiten. Dies sind zum Beispiel Büros, Arztpraxen, Verkaufsräume, Restaurants, Messestände und auch Konzert- und Theatersäle. Berücksichtigt werden müssen bei der Planung Anforderungen aus den unterschiedlichsten Disziplinen. Dazu zählen gestalterische, funktionale, technische, bauphysikalische, baubiologische und auch ökologische und wirtschaftliche Aspekte. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden