Die Beamten und Beamtinnen im höheren technischen Dienst der Fachrichtung Wehrtechnik organisieren die Bedarfsdeckung an technischen Gütern für die Streitkräfte.Sie befassen sich in Bezug auf den Sachbedarf der Streitkräfte mit der Lenkung, Leitung und Kontrolle von Aufgaben in den Bereichen Entwicklung, Erprobung, Beschaffung, Gütesicherung und Güteprüfung, entwicklungstechnische Betreuung und Materialerhaltung. Tätigkeitsfelder bestehen vor allem in dem für die Ausbildung gewählten Fachgebiet. Einsatzbereiche sind dabei insbesondere die wehrtechnischen Dienststellen, das Marinearsenal, das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung sowie das Bundesamt .

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Wie viel Beamt(er) - Wehrverwaltung (höh. techn. Dienst), Ergebnis Beamt(er) - Wehrverwaltung (höh. techn. Dienst)?


für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr. Mit zunehmender Berufserfahrung übernehmen sie Führungsfunktionen.

Die Gehäter Beamt(er) - Wehrverwaltung (höh. techn. Dienst) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Berlin € 3.692,00
Bonn € 5.853,66
Erlangen € 6.202,08
Esgrus € 3.000,00
Freiburg im Breisgau € 3.248,78
Koblenz am Rhein € 2.243,90
Nonnweiler € 1.500,00
Rüdesheim, Kreis Bad Kreuznach € 9.500,00
Solingen € 3.800,00
Wolfratshausen € 2.788,84

Sie sind in ihrem Fachbereich verantwortlich für die Neu- und Weiterentwicklung von Waffensystemen und arbeiten dabei eng mit den Entwicklungsabteilungen in der Industrie zusammen. Sie erfassen den Bedarf und planen gezielt. Aber auch die Kosten müssen sie genau im Auge behalten. Sie arbeiten eng mit Ingenieuren und Konstrukteuren zusammen und beobachten die Entwicklungen.Neben den beschriebenen Tätigkeiten nehmen die Beamten und Beamtinnen im höheren technischen Dienst der Fachrichtung Wehrtechnik auch weiterführende Leitungs- und Führungsfunktionen wahr, zum Beispiel als Team- oder Projektleiter oder Prolektleiterin.Die Beamten und Beamtinnen erledigenweitgehend selbstständig und eigenverantwortlich Fachaufgaben und Personalführungsaufgaben oder lösen Probleme der Verwaltungsorganisation. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden