Rechtliche Grundlagen sind das Baurecht und die Verdingungsordnung für Bauleistungen. Man stellt Schäden und Baumängel fest, dokumentiert diese und klärt, wie sie entstehen konnten. Auf der Basis ihrer Untersuchungsergebnisse geben Bausachverständige Schätzungen zur Schadensbeseitigung ab. Ihnen obliegt auch die Erstellung von gerichtlichen Gutachten, und sie werden gelegentlich vorgeladen, um technische Fragen in Gerichtsverhandlungen zu erläutern. Arbeitsplätze finden Bausachverständige in Ingenieurbüros, bei Architekten oder im Bausachverständigenwesen. Zugangsvoraussetzung .

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Wie viel Bausachverständige, Ergebnis Bausachverständige?


ist ein abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium in den Fachrichtungen Bau oder Architektur. Dieses kann an Fachhochschulen und Universitäten absolviert werden und dauert je nach Abschluss drei Jahre (Bachelor) oder viereinhalb Jahre (Diplom).

Die Gehäter Bausachverständige basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Berlin € 2.488,91
Blieskastel € 17.105,26
Bochum € 2.751,67
Bremen € 2.500,00
Duisburg € 875,00
Düren, Rheinland € 3.000,00
Düsseldorf € 3.791,67
Frankfurt am Main € 3.250,00
Greifswald, Hansestadt € 1.300,00
Hamburg € 1.500,00
Hameln € 1.928,78
Heidelberg (Neckar) € 4.333,33
Hille € 3.095,24
Jena € 3.000,00
Köln € 4.450,00
Maintal € 4.300,00
Neu-Ulm € 4.855,61
Osnabrück € 3.811,43
Ratingen € 5.416,67
Rendsburg € 3.055,56
Siegburg € 1.777,78
Siegen € 2.800,00
Sinzig, Rhein € 6.500,00
Stadtallendorf € 1.040,00
Stuttgart € 4.441,67
Ulm (Donau) € 2.765,80

Als Bausachverständige/r muss man über umfangreiches Fachwissen in unterschiedlichen Disziplinen verfügen. Dazu zählen beispielsweise Bauphysik, Baustatik, Bausanierung, Baustoffkunde, Schadensanalyse, Vermessung, Kosten- und Leistungsrechnung und Baurecht. Bausachverständige sollten Interesse an Architektur besitzen, zu kontrollierender und prüfender Tätigkeit neigen, gerne mit Zahlen arbeiten und beim Feststellen von Schäden analytisch vorgehen. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden